Teilungspläne
Der Teilungsplan ist eine technische Unterlage des Grundkatasters, der bei unserem zuständigen Katasteramt nach Katastralgemeinde vorzulegen ist, um wesentliche stattgefundene Änderungen betreffend der Parzellen - Gebäude- sowie Grundparzellen – bekannt zu geben. z.B.: Teilungen, Errichtung eines neuen Gebäudes, Umgestaltung eines Gebäudes, Begrenzung einer Sachlast.
Er dient oft als Vertragsgrundlage für notarielle Verträge bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse, dh. auch bei Eintragungen verschiedener Dienstbarkeiten.
Nach § 79 der Katastralkundgabe werden folgende Teilungspläne erstellt:
- Änderung der Gemeindegrenze
- Teilung von Grundstücken
- Errichtung eines neuen Gebäudes
- Umgestaltung bzw. Abbruch eines Gebäudes
- Umgestaltung der Grundstückgrenzen bei Flurbereinigung
- Errichtung einer begrenzten Sachlast