Teilungspläne

Der Teilungsplan ist eine technische Unterlage des Grundkatasters, der bei unserem zuständigen Katasteramt nach Katastralgemeinde vorzulegen ist, um wesentliche stattgefundene Änderungen betreffend der Parzellen - Gebäude- sowie Grundparzellen – bekannt zu geben. z.B.: Teilungen, Errichtung eines neuen Gebäudes, Umgestaltung eines Gebäudes, Begrenzung einer Sachlast.

Er dient oft als Vertragsgrundlage für notarielle Verträge bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse, dh. auch bei Eintragungen verschiedener Dienstbarkeiten.

Nach § 79 der Katastralkundgabe werden folgende Teilungspläne erstellt:

  • Änderung der Gemeindegrenze
  • Teilung von Grundstücken
  • Errichtung  eines neuen Gebäudes
  • Umgestaltung bzw. Abbruch eines  Gebäudes
  • Umgestaltung der Grundstückgrenzen bei Flurbereinigung
  • Errichtung einer begrenzten Sachlast

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